
„Die Nutzung von personenbezogenen Daten zu anderen Zwecken als zum Zwecke des Vertrages im elektronischen Handel sowie deren Weitergabe an Dritte ist nicht erlaubt…“
(aus dem Artikel 18 des E-Commerce Gesetzes Usbekistans)
Am 22. Mai 2015 unterzeichnete der Präsident der Republik Usbekistan das Gesetz über den elektronischen Handel (ferner „E-Commerce Gesetz“).